Einleitung
In Luxemburg möchte ich drei politische Experimente vorschlagen um eine neue Form der Politik quasi zu erproben. Die drei Reformen beziehen sich auf neue Arten von politischen Mandaten, eine Synthese zwischen Technokratie und Demokratie, sowie eine neue Bedeutung der Bürgerbewegungen. Diese drei Vorschläge sollten zur Diskussion anregen und ich wäre sehr dankbar wenn ihr diese unten in den Kommentaren kommentieren würdet.
Teil 1: die Mandatsträger
Der Großherzog soll demokratisch legitimiert werden. Entweder durch ein Sondermandatsgesetz der Kammer (das Parlament) oder durch ein Referendum soll er ein Mandat von (höchstes) 50 Jahren haben. Falls die Sitten und Gebräuche sich ändern wäre ein Großherzog als Garant der Grundwerte nämlich unhaltbar. Im Übrigen sollte niemand als Minderjähriger Großherzog werden. Der Thronfolger sollte bis zum seinem 18 Lebensjahr auf das Amt des Großherzogs verzichten und ein Regent die formale Herrschaft überlassen. Das Mandat des Regents sollte durch ein Sondermandatsgesetz mit 18-jähriger Wirkung erfolgen. Die Kammer sollte den Regenten vorschlagen und das Volks sollte seine Herrschaft legitimieren. Ebenso sollte die Kammer den Erbgroßherzog und Thronfolger vorschlagen und das Volk sollte seinen Status legitimieren. Die Minister sollten nicht ihre Ämter ohne notwendiges Grundwissen ausüben. Niemand soll zum Beispiel Gesundheitsminister werden, die nie Medizin studiert hat. Falls kein Fachkenner in einer der gewählten Partei zu finden ist, soll ein Fachkenner von Fachwissenden gewählt werden. Beispielsweise sollen Mediziner den Gesundheitsminister wählen, wenn kein gewählter Politiker Medizin studiert hat. Der kommunale Ombutsmann (Vermittler) sollte Nachbarschaftschreitigkeiten eindämmen. Der Kustodian (Beschützer) kann sein Vetorecht einsetzen wenn bestimmte Dekrete der Minister als Verfassungswidrig oder der öffentlichen Ordnung gefährdend einsieht. Richter sollten nicht vom Justizminister, sondern von anderen Instanzen gewählt werden. Die Richter sollten in Fällen von Fällen, die die öffentliche Ordnung betreffen, die Gesetze freier interpretieren, wenn zwei bis vier weitere Co-Richter ihr Einverständnis eingeben.
Teil 2: die Technodemokratie
Experten aus Forschungsinstituten (Universitäten oder Akademien) sollten in den technischen Räten (TR) alle Gesetze debattieren und begutachten. Eine Abstimmung sollte auch unternommen werden. Falls die meisten Ratsmitglieder der meisten TRs sich gegen dem Gesetz äußern, sollte das umstrittene Gesetz von einer Volksbefragung angenommen oder abgelehnt werden. Ein Referendum, dass dazu dienen sollte Konfliktfragen zwischen Volksvertreter und Fachexperten zu entscheiden, soll Referendum ordinarium genannt werden. Eine nationale Expertenberatung ist ein extraordinäres Ereignis, wo eine Vollversammlung aller Experten der Nation über ein relevantes Thema debattieren und darüber Resolutionen geben müssen. Die Resolutionen sollen in einem Referendum vom Volk abgelehnt oder bejaht werden. Die Resolutionen werden im Fall von einer Bejahung zu Gesetzen. Der Staatsrat und die Kammer können auch zur nationalen Expertenberatung Einrufen oder auch zum Referendum extraordinarium aufrufen. Ein Referendum extraordinarium soll entstehen, wenn mindestens 10% der Bevölkerung ein Gesetzesentwurf zustimmen. (Ein Referendum in Luxemburg zu halten, dass von nur 1.000 Unterschriften unterstützt wird ist daher nicht machbar, ohne salopp gesagt Zeit zu verschwenden.) Alle 5 oder 10 Jahre sollte ordinäre Referenden stattfinden, wo das Volk seine politischen Grundprinzipien und gesellschaftlichen Grundwerte festlegen.
Teil 3: Bürgerbewegungen
Bürgerbewegungen sollten zu einem wichtigen Prinzip der Demokratie anerkannt werden. Die Umänderung der Sitten ermöglichten die Erweiterungen das Bürgerrecht der Nicht-Bürger (sogenannte Fremde), Frauen, Menschen der Farbe („people of colo(u)r“), Homosexuellen, LTGBQ+, weniger Begüterte Schichten und anderen Gruppen. Diese Gesetze, die die Demokratie erweitert haben, wären nie zustande, wenn der Wille oder die Akzeptanz nicht zuvor in der Bevölkerung vorhanden wären. In einer Demokratie kann nichts durch die Kammer durchgehen, was nicht in der Bevölkerung angekommen ist. Folglich sollten lokale Bürgerbewegungen das Recht haben in einer Kommune ein Referendum zu veranstalten. Ist die Wahlbeteiligung des Referendums über 50% muss (egal mit welchem Ergebnis das Volksentscheid endete) der Gemeinderat Stellung dazu nehmen, über die Referendumsfragen debattieren und darüber abstimmen. Falls der Gemeinderat die Referendumsfragen ablehnt, kann das Veto des Gemeinderats annulliert werden, wenn die Gemeinde ein zweites Mal die Referendumsfragen befürwortet, und zwar mit einer Wahlbeteiligung über 50%. Für regionale oder nationale Bürgerbewegungen sollte dasselbe Prinzip gelten, mit dem Unterschied, dass die Bewegung selbst aus 10% der wahlberechtigten Personen aus der Region oder dem Staat bestehen soll. Jede Bürgerbewegung sollte das Statut eines besonderen eingetragenen Vereines haben. Große Bürgerbewegungen sollen das Konzil-, Konvent- und Parlamentsdebattenrecht haben. Das Konzilrecht ist das Recht die wahlberechtigten Bürger zu Debatten aufzufordern und ein nicht bindendes Referendum auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene zu lancieren. Das Konventsrecht ist das Recht ein Konvent wählen zu lassen oder dessen Mitglieder durch Zufallsprinzip zu ernennen. Nach zwei Monaten oder bis zu einem Jahr Recherchieren und Gesetzesvorbereitung soll der Konvent zum Referendum aufrufen. Im Referendum sollen die Vorschläge des Konvents bejaht oder verneint werden. Das Parlamentsdebattenrecht bedeutet, dass ein Mitglied einer Bürgerbewegung im Parlament an den Debatten beteiligen kann, wenn ein Parlamentarier abwesend ist. Falls ein Mitglied einer Bürgerbewegung nicht den Sitz eines abwesenden Parlamentariers besetzen kann, weil ein Parlamentarier nicht frühzeitig seine Abwesenheit bekannt gibt, soll der Parlamentarier sanktioniert werden. Debatten im Parlament sollten professioneller Gehalten werden. Wenn ich sehe, dass die Parlamentarier oder Minister lieber schlafen als eine Rede ihrer Kollegen zuzuhören, dann sollte der unbeteiligte das Parlament verlassen. Ein Mitglied der Bürgerbewegung kann seinen Platz einnehmen. Ein Stimmrecht ist aber nicht durch das Parlamentsdebattenrecht gegeben.
Julien Sita, 8. November 2020.