Was ist Wahrheit? Auf diese altphilosophische Frage antwortete Kant: Wahrheit ist die Übereinstimmung der Erkenntnis mit ihrem Gegenstand (Kritik der reinen Vernunft, S. 112f). Das ist meines Erachtens ein Zirkelschluss und Fehlschluss, denn Erkenntnis und Übereinstimmung einer mit ihrem Gegenstand ist für mich das gleiche. Noch interessanter ist indes Kants These, dass die Regeln der Wahrheit und allgemeine Regeln des Denkens (Logik) nicht identisch seien, „weil der Verstand dabei seinen allgemeinen Regeln des Denkens, mithin sich selbst widerstreitet“. Die Kriterien des Denkens seien formal richtig, bzw. adäquat zur Realität, aber laut Kant „nicht hinreichend“. Eine Erkenntnis logischer Form kann in sich selbst keine Wiedersprüche enthalten, aber könne immer noch mit den realen Gegenständen im Wiederspruch stehen. Durch die Logik würden negative Wahrheiten aufgedeckt werden, doch „positiven Wahrheiten“ muss auch durch außer-logische Erkundigung „entdeckt“ werden womit dann durch Benutzung und Verknüpfung logische Regelungen versucht bzw. auch geprüft werden (KdrV, S. 113f.). Die Logik referiere immerhin die notwendigen und allgemeinen Regeln des Verstandes (KdrV, S. 113).
Noch Prägnanter formuliert Kant die Logik als „die Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt“. Neben der Logik des besonderen Verstandesgebrauchs, die laut Kant als Elementarlogik als ein Organon („Werkzeug“) von Wissenschaften benutzt werde, gäbe es auch den anderen Zweig der Logik, nämlich die allgemeine Logik. Diese allgemeine Logik werde wiederum in die apriorische und als Kanon des Verstandes geltende reine Logik und angewandte Logik unterschieden. Die angewandte Logik basiere sich auf subjektiven empirischen Empfindungen gemäß der psychologischen Lehre; sie ist allgemein, in dem Sinne, dass sie auf verschiedene Gegenstände anwendbar ist, aber ist kein „Kanon“ sondern ein „Katharikon“ des gemeinen Verstandes sei (KdrV, S. 107-110). Kant sah die Verwendung der allgemeinen Logik sehr kritisch an, da dadurch oft Fehl- und Trugschlüsse erdacht wurden: „Die allgemeine Logik nun, als vermeintes Organon, heißt Dialektik.“ „… die allgemeine Logik, als Organon betrachtet, (sei) jederzeit eine Logik des Scheins, d.i. dialektisch…“ (KdrV, S. 115).
Als dritte Art der Logik gab Kant weiterhin die transzendentale Logik an. Die transzendentale Logik ist die Wissenschaft des reinen Verstandes und Vernunfterkenntnisse. Die Gegenstände dieser Wissenschaft sind die bloßen Handlungen des Denkens, den Ursprung und Umfang und die objektive Gültigkeit bestimmter Erkenntnisse. Die transzendentale Logik befasst sich mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft, solange sie sich auf Gegenstände a priori beziehen. Nicht alle Erkenntnisse a priori sind transzendental. Transzendentale Erkenntnisse erkennen wie – und auch dass gewisse Vorstellungen (Anschauungen oder Begriffe) – nur a priori möglich sind oder gebraucht werden. (KdrV, S. 111f).
Die transzendentale Logik wird in transzendentale Dialektik und transzendentale Analytik unterteilt. Die transzendentale Dialektik prüft den Verstand und die Vernunft, damit diese keine metaphysischen Absurditäten ausdenken. Der Verstand sollte nicht „dialektisch“ benutzt werden (wie oben angedeutet wurde) (KdrV, S. 116f). Die transzendentale Analytik ist laut Kant „die Zergliederung unserer gesamten Erkenntnisse a priori in die Elemente der reinen Verstandeserkenntnis.“ Es handelt sich um reine und nicht zusammengesetzte Elementarbegriffe, die „zum Denken und Verstande gehören“, diese Begriffe füllen das ganze Feld des reinen Verstandes. (KdrV, S. 117f). Die transzendentale Analytik wird wiederrum in die Analytik der Begriffe und die Analytik der Grundsätze unterteilt. (KdrV, S. 118f). Soviel über die kantsche Unterteilung der Logik / „Wissenschaft der Verstandesregeln überhaupt“.
Julien Sita, 23. Oktober 2022.